Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr
Die Gemeinden unterhalten gemäß. § 1 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW (FSHG NW) den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder durch ähnlichen Vorkommnisse verursacht werden. Die Stadt Monheim am Rhein unterhält für diese kommunale Pflichtaufgabe eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Die Verpflichtung, hauptamtliche Kräfte für den schnellen Ersteinsatz vorzuhalten, ergibt sich aus § 13 FSHG und aus den Ergebnissen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans.
Die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr in den Löschzügen Monheim und Baumberg versehen ihren Dienst rein ehrenamtlich, dies bedeutet ohne jegliche Aufwandsentschädigung o.ä.. Sie stehen an 365 Tagen im Jahr auf Abruf bereit, um Menschen zu retten, Brände zu bekämpfen oder technische Hilfe zu leisten. Diesen Dienst versehen sie neben oder nach ihrer normalen Tätigkeit im Beruf. Im Löschzug Monheim sind dies derzeit etwa 80 Feuerwehrangehörige, im Löschzug Baumberg sind etwa 30 Feuerwehrangehörige aktiv.
Die hauptamtlichen Kräfte sind i.d.R. Feuerwehrbeamte und werden insbesondere im Rettungsdienst und zur Erreichung der 1. Hilfsfrist auf dem Löschzug eingesetzt. Hier sind derzeit 35 Feuerwehrbeamte und 5 Angestellte (Rettungsassistenten) beschäftigt.
Die Freiwillige Feuerwehr ist neben den hauptamtlichen Kräften zwingend erforderlich, um die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten und vom Rat der Stadt Monheim am Rhein beschlossenen Schutzziele zu erreichen. In den Schutzzielen wird definiert, wie viele Feuerwehrkräfte in welcher Zeit den Einsatzort erreichen müssen. Dieses Ziel kann nur durch das Zusammenwirken von hauptamtlichen Kräften der ständig besetzten Feuer- und Rettungswache und von den Kräften der Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam erreicht werden. Dies entspricht dem Standart in NRW und ist auch die Klare Aussage des unabhängigen Gutachters im Brandschutzbedarfsplan.
In den bisherigen Budgets für die Feuerwehr schlagen neben den Personalkosten für hauptamtliches Personal und den Unterhaltskosten für Feuerwache, Gerätehaus und Betriebskosten der Fahrzeuge hauptsächlich Aufwendungen für die Schutzkleidung / -ausrüstung gemäß Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehrangehörigen zu Buche; in jedem Jahr etwa rund 40.000 €. Hiervon wird etwa die Hälfte für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ausgegeben. Die Stadt Monheim am Rhein erkennt bisher die rein ehrenamtliche Tätigkeit in Form der Ausrichtung eines „Kameradschaftsabends“ an, bei der die Feuerwehrangehörigen mit ihren Partnern zu einem geselligen Beisammensein eingeladen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf einen kleinen vierstelligen Betrag. Zur körperlichen Ertüchtigung steht den Feuerwehrangehörigen das städtische Allwetterbad „mona mare“ kostenlos zur Verfügung. Weitere Vergünstigen bestehen bisher nicht.
Mit dem Brandschutzbedarfsplan wurde erkannt, dass die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr personell aufgestockt werden müssen, um auch in Zukunft die Schutzziele erreichen zu können. Es wurde auch sehr deutlich, dass die personelle Aufstockung der Freiwilligen Feuerwehr für die Stadt Monheim am Rhein die kostengünstigste Lösung darstellt, damit nicht noch weiteres hauptamtliches Personal zur Erfüllung der Pflichtaufgaben Feuerschutz und Rettungsdienst eingestellt werden muss. Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr tragen also dauerhaft zu einer deutlichen Entlastung des städtischen Haushalts bei.
Frage: Welche Anreize, gegebenenfalls auch materieller Art, kann die Stadt Monheim am Rhein schaffen, um auch zukünftig neue qualifizierte, ehrenamtliche Feuerwehrleute anzuwerben und die vorhandenen Feuerwehrangehörigen weiterhin zu motivieren?
Stadt Monheim am Rhein
20.12.2012 um 15:50
Monheimer17
28.10.2012 um 18:15 • Der/Die Teilnehmende ist für diesen Beitrag