Stellungnahme Stadt Monheim am Rhein: Lärmschutzwand Autobahn
Eine wirksame Lärmschutzwand für die Bestandsbebauung ist aufgrund der großen Entfernung zur Autobahn nur direkt an derselben sinnvoll. Für den Lärmschutz vor der Autobahn ist jedoch primär der Straßenträger (hier der Bund) zuständig. Im Rahmen der Bauleitplanung für die neue Bebauung am Hasholzer Grund wird ein Schallgutachten erstellt, welches die Maßnahmen für die neue Bebauung regelt. Da bereits für die vorangegangenen Planungen Gutachten erstellt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass ein Lärmschutz vor der Autobahn nur bedingt notwendig ist und am Plangebiet zum Beispiel durch lärmoptimierte Baukörper (geschlossene Bebauung, schutzwürdige Räume auf der schallabgewandten Seite) realisiert werden kann. Die Bestandsbebauung im Österreichviertel wird durch die neue Bebauung indirekt vor dem Autobahnlärm geschützt.
Stadt Monheim am Rhein
11.10.2021 um 15:46
WaldbeerenIdee
18.10.2021 um 17:43 • Der/Die Teilnehmende ist für diesen Beitrag